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Jura-Studium
Das Jura-Studium, um z.B. Staatsanwalt zu werden, ist eine sehr langwierige Geschichte.
Es besteht aus zwei Teilen, mit je einem Staatsexamen am Ende jeder Periode.
Nachdem die erste Voraussetzung (mind. allg. Hochschulreife) vorliegt, folgt die Einschreibung an eine Universität für ein Studium der Rechtswissenschaften (4,5 - 5 Jahre - je nach Bundesland). Dieses widmet sich nicht nur, wie oft falsch angenommen wird, dem Straf-, und Zivilrecht, sondern auch dem Familien-, Verkehrs-, und Arbeitsrecht. Außerdem wird mit Teilen aus folgenden Gesetzesbüchern gearbeitet: ZPO, StPO, HGB, VwVfg und VwGO. Die juristische Dogmatik gilt hierbei allerdings als Schwerpunkt. Nach diesem Studium wird man zum ersten juristischen Staatsexamen zugelassen. Wird dieses bestanden, so beginnt der 2. Teil. Der angehende Anwalt ist nun Referendar für 2,5 Jahre. Dieses Referendariat kann zum Beispiel beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft verbracht werden. Anschließend folgt ein zweites juristisches Staatsexamen. Wird auch dieses bestanden, so gilt man in Deutschland als Volljurist (Assessor - Rechtsassessor) und erhält die Befähigung zum Richteramt. Mit Abschneiden bei der zweiten Prüfung werden die Weichen für den Weg danach gestellt. Je nach Abschneiden kann der Anwalt entweder Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Notar werden. Von Beginn des Studiums bis zum Beenden des zweiten Staatsexamens, müssen, abhängig vom Bundesland, mindestens 7 Jahre eingerechnet werden.
für alle