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Grundrechte
So ziemlich jeder Mensch hat schon von den Grundrechten gehört und sich vielleicht auch schon mal auf diese berufen, aber weiß auch wirklich jeder, wie es sich mit diesen Grundrechten der Menschen eigentlich verhält? Hier ist bei den meisten Menschen nur ein Pseudo-Wissen vorhanden, denn die eigentliche Bedeutung dieser Rechte scheint ein Buch mit sieben Sigeln zu sein. Dabei ist die Lösung so furchtbar einfach.
Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Menschen gegenüber dem Staat. Sie sollen den Bürger vor Übergriffen und ungerechter Behandlung durch die staatlichen Organe schützen. Dabei ist es vollkommen egal, um welche staatliche Gewalt es sich handelt. Alle drei Gewalten fallen darunter, also die Gesetzgebende (Legislative), die Recht sprechende (Judikative) und natürlich auch die ausführende Gewalt (Exekutive).
In Deutschland sind die Grundrechte im Grundgesetz verankert. Sie bieten nicht nur Schutz für alle Bürger des Staates, sie sind obendrein auch die Grundlage für alle weiteren Gesetze, da diese sich an die Maßgaben aus der Verfassung halten müssen. Schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in unserem Land Grundrechte festgelegt, aber erst mit der jetzigen Verfassung - dem Grundgesetz - haben diese Rechte die entsprechende Anerkennung gefunden, die ihnen zustehen. Schließlich bilden Sie den höchsten Schutz, den man als Bürger eines Landes genießen kann.
Die Grundrechte sind in der Regel ein absoluter Schutz, das heißt, sie werden jedem gewährt. Allerdings können diese Rechte Kraft Gesetz eingeschränkt werden. So wird das Recht auf Freiheit der Person eingeschränkt, wenn ein Straftäter inhaftiert wird. Ebenso verhält es sich mit dem Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn aufgrund eines richterlichen Beschlusses ein Durchsuchungsbefehl erlassen wird. Dabei ist es aber nicht so, dass diese Einschränkungen willkürlich vorgenommen werden können.
Damit die Grundrechte per Gesetz eingeschränkt werden können, müssen gravierende Gründe vorliegen. Wenn ein Straftatbestand vorliegt, dann stellt dies in der Regel auch einen solchen Grund dar, doch muss dann auch noch ein weiterer Aspekt erfüllt werden. Das Gesetz muss in diesen Fällen bereits die Rechte zitieren, die bei Anwendung des Gesetzes eingeschränkt werden. Ist dies nicht der Fall, wäre das Gesetz verfassungswidrig und der Straftäter könnte auf sein Grundrecht pochen und würde sogar Recht bekommen. Schon daran kann man den Wert der Grundrechte erkennen.
für alle